Rechtswissenschaft Strafrecht AT – Versuch und Rücktritt
Karteikarten zum Thema „Rechtswissenschaft“ · 15 Karten · von atrio. Beispiele: Was versteht man unter Versuch im Strafrecht? · Wann liegt das unmittelbare A…
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15 KartenWas versteht man unter Versuch im Strafrecht?
Rückseite
Versuch ist das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung nach dem subjektiven Tatplan des Täters, ohne dass der Tatbestand vollendet wird (§ 22 StGB).
Wann liegt das unmittelbare Ansetzen vor?
Rückseite
Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter die letzte Vorbereitungshandlung vorgenommen und nun unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt – die Schwelle zur Tatausführung ist überschritten.
Was unterscheidet Vorbereitung vom unmittelbaren Ansetzen?
Rückseite
Vorbereitung sind noch entfernte Handlungen (z. B. Waffenbeschaffung), unmittelbares Ansetzen ist der Übergang zur Tatausführung (z. B. Zielen auf Opfer) – nur Letzteres begründet Versuchsstrafbarkeit.
Welchen Vorsatz erfordert der Versuch?
Rückseite
Der Täter muss hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale mindestens mit Eventualvorsatz handeln und den Entschluss haben, den Tatbestand zu verwirklichen (Tatentschluss).
Was kennzeichnet den freiwilligen Rücktritt beim vollendeten Versuch?
Rückseite
Der Täter gibt die Tatausführung nach Erreichen der Vollendungsschwelle freiwillig auf und verhindert den Erfolg oder lässt ihn nicht eintreten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB) – Straflosigkeit.
Wann liegt unfreiwilliger Rücktritt vor?
Rückseite
Der Täter gibt die Tat auf, weil er Hindernisse fürchtet, die Entdeckung fürchtet oder die Tat für aussichtslos hält – nur Strafmilderung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB möglich.
Was ist der fehlgeschlagene Versuch?
Rückseite
Der Täter hat alle Ausführungshandlungen vorgenommen, der Erfolg tritt aber nicht ein (z. B. Schuss verfehlt Ziel) – Rücktritt nur noch durch Verhindern des Erfolgs möglich (§ 24 Abs. 1 StGB).
Was versteht man unter unmöglichem Versuch?
Rückseite
Der Tatbestand kann mit den gewählten Mitteln oder am gewählten Objekt gar nicht verwirklicht werden (z. B. Schießen auf Leiche) – straflos nach herrschender Meinung, da keine Gefährdung.
Welche Rechtsfolge hat der freiwillige Rücktritt beim unvollendeten Versuch?
Rückseite
Straflosigkeit nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB – der Täter wird so gestellt, als habe er nie angefangen, sofern er die Tat freiwillig aufgibt oder den Erfolg verhindert.
Wie wirkt sich unfreiwilliger Rücktritt beim unvollendeten Versuch aus?
Rückseite
Strafmilderung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB – der Strafrahmen wird verschoben, der Täter wird milder bestraft als beim vollendeten Versuch.
Was verlangt die objektive Zurechnung beim Rücktritt?
Rückseite
Der Erfolg muss durch die Aufgabe der Tatausführung oder aktives Verhindern ausbleiben – bloßer Zufall oder Eingreifen Dritter genügt nicht für straflosen Rücktritt.
Wie wirkt sich Rücktritt bei Teilnahme (Anstiftung/Beihilfe) aus?
Rückseite
Teilnehmer muss seinen Beitrag zurücknehmen und auf den Haupttäter einwirken, damit dieser vom Versuch Abstand nimmt – sonst nur Strafmilderung nach § 24 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB.
Was ist der Unterschied zwischen Tatwille und Täterwille?
Rückseite
Tatwille: Wille zur Verwirklichung des Tatbestands. Täterwille: Wille, selbst Täter zu sein. Beim Versuch muss Tatwille vorliegen, Täterwille ist für Täterschaft erforderlich.
Wann endet der Versuch und beginnt die Vollendung?
Rückseite
Mit Eintritt des letzten objektiven Tatbestandsmerkmals (Erfolgseintritt bei Erfolgsdelikten, Abschluss der Handlung bei Handlungsdelikten) – ab dann keine Versuchsstrafbarkeit mehr.
Welche Rolle spielt der Tatplan für das unmittelbare Ansetzen?
Rückseite
Der Tatplan bestimmt den Maßstab: Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter nach seinem subjektiven Plan die letzte Vorbereitungshandlung hinter sich hat und zur Ausführung übergeht.