Rechtswissenschaft Zivilprozessrecht – Klage und Klagearten
Karteikarten zum Thema „Rechtswissenschaft“ · 15 Karten · von atrio. Beispiele: Was unterscheidet Leistungs- von Feststellungsklage? · Welche drei Hauptklage…
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15 KartenWas unterscheidet Leistungs- von Feststellungsklage?
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Die Leistungsklage erstrebt Verurteilung zu einer Leistung (§ 253 ZPO), die Feststellungsklage die Feststellung eines Rechtsverhältnisses (§ 256 ZPO).
Welche drei Hauptklagearten kennt die ZPO?
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Leistungsklage (§ 253 ZPO), Feststellungsklage (§ 256 ZPO) und Gestaltungsklage (§ 257 ZPO) bilden die gesetzlichen Klagearten.
Was charakterisiert die Gestaltungsklage?
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Die Gestaltungsklage zielt auf Änderung, Aufhebung oder Begründung eines Rechtsverhältnisses durch richterliche Entscheidung ab (§ 257 ZPO).
Wann ist die Feststellungsklage statthaft?
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Statthaft bei Feststellungsinteresse: ein Rechtsverhältnis oder die Echtheit einer Urkunde muss geklärt werden (§ 256 Abs. 1 ZPO).
Was verlangt das Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage?
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Der Kläger muss ein berechtigtes Interesse an baldiger gerichtlicher Klärung haben; subsidiär zur Leistungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO).
Welche Zulässigkeitsvoraussetzungen hat die Leistungsklage?
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Statthaftigkeit, Klagebefugnis (Prozessführungsbefugnis), ordnungsgemäßes Gericht, bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), Sachurteilsvoraussetzungen.
Welche Wirkung entfaltet eine erfolgreiche Gestaltungsklage?
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Das Urteil wirkt konstitutiv: Es schafft, ändert oder hebt das angegriffene Rechtsverhältnis ex tunc oder ex nunc auf.
Wann liegt eine Klageänderung vor?
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Klageänderung ist der Wechsel des Streitgegenstands nach Erhebung der Klage durch Änderung von Klageantrag oder Klagegrund (§ 263 ZPO).
Welche Klageänderungsarten unterscheidet § 263 ZPO?
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Klageerweiterung (zusätzlicher Antrag), Klagebeschränkung (Einschränkung), Klageumstellung (anderer Antrag/Grund), echter/unechter Eventualantrag.
Wann ist die Klageerweiterung zulässig?
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Zulässig bei Einverständnis des Beklagten oder wenn sie sachdienlich ist und das Verfahren nicht verzögert (§ 263 ZPO).
Was unterscheidet echte von unechter Eventualklage?
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Echte Eventualklage: Hilfsantrag für Fall des Obsiegens des Hauptantrags. Unechte: Hilfsantrag für Fall des Unterliegens (§ 263 ZPO).
Welche Folgen hat die Unzulässigkeit der Klage?
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Das Gericht weist die Klage durch Urteil als unzulässig ab (§ 301 ZPO); keine materielle Rechtskraft, Neubeklagung möglich.
Wie wird der Streitgegenstand bei der Leistungsklage bestimmt?
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Durch Klageantrag und Klagegrund (Lebenssachverhalt); Identität beider Elemente erforderlich für Rechtskraft und Rechtshängigkeit.
Was bedeutet Klageabweisung als unzulässig versus unbegründet?
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Unzulässig: formale Mängel, keine Sachentscheidung, keine materielle Rechtskraft. Unbegründet: Sache geprüft, Klage abgewiesen, materielle Rechtskraft tritt ein.
Wann fehlt die Klagebefugnis bei der Leistungsklage?
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Fehlt, wenn Kläger nicht Gläubiger oder Beklagter nicht Schuldner des geltend gemachten Anspruchs ist (Prozessführungsbefugnis).